Beschwerdemanagement
Wichtiger Teil einer guten Kultur der Achtsamkeit ist ein professioneller Umgang mit Fehlern und Kritik. Ein klares Beschwerdeverfahren verbessert die Qualität unseres Handelns und schützt die uns anvertrauten Menschen vor unprofessionellem Handeln, bewusstem Fehlverhalten oder unmotiviertem Umgang mit Kritik oder Verdachtsmomenten.
Personen, die mit dem bei uns Erlebten nicht zufrieden sind und deswegen Anfragen oder Kritik haben, dürfen diese äußern. Personen, die sich mit ihrem Anliegen anvertrauen, werden deswegen niemals von uns benachteiligt, diffamiert oder unter Druck gesetzt. Dafür ist die Sensibilisierung aller Mitarbeitenden notwendig.
Die verbindlichen Verhaltensregeln für ehrenamtliche und berufliche Mitarbeitende, insbesondere die Regeln 4 und 5 verpflichten uns auf einen wertschätzenden und grenzwahrenden Umgang miteinander fest. Sollten diese Regeln nicht gewahrt, individuelle Grenzen überschritten oder ein anderer Grund zur Beschwerde vorliegen, werden folgenden Beschwerdewege:
Personen, die mit dem bei uns Erlebten nicht zufrieden sind und deswegen Anfragen oder Kritik haben, dürfen diese äußern. Personen, die sich mit ihrem Anliegen anvertrauen, werden deswegen niemals von uns benachteiligt, diffamiert oder unter Druck gesetzt. Dafür ist die Sensibilisierung aller Mitarbeitenden notwendig.
Die verbindlichen Verhaltensregeln für ehrenamtliche und berufliche Mitarbeitende, insbesondere die Regeln 4 und 5 verpflichten uns auf einen wertschätzenden und grenzwahrenden Umgang miteinander fest. Sollten diese Regeln nicht gewahrt, individuelle Grenzen überschritten oder ein anderer Grund zur Beschwerde vorliegen, werden folgenden Beschwerdewege:
Erste Ansprechpersonen im Konfliktfall
Erste Ansprechpersonen für eine Beschwerde oder für Mitarbeitende, an die konkrete Beschwerden oder Meldungen von Grenzverletzungen durch einzelne Personen herangetragen werden, sind:
Für die klassische Gemeindearbeit


Für die Jugendarbeit

Für das Paul-Gerhardt-Haus

Wenn keine Klärung erfolgen konnte
Kann mit den oben genannten Personen keine Klärung erfolgen oder bei Beschwerden gegen die Ehrenamtskoordinatorinnen bzw. Personen aus dem Präventionsteam ist der Kirchenvorstand zuständig, Ansprechperson ist:

Karin Krieger
Kann mit dem Kirchenvorstand keine Klärung erfolgen und bei Beschwerden gegen Diakone oder Diakoninnen, Pfarrpersonen oder den Kirchenvorstand selbst ist Superintendent Stasch zuständig:
